InformationenBüro- und Schalteröffnungszeiten
Montag-Freitag: 8:30-12:00 und 13:30-17:00 Uhr.
zusätzlich geöffnet für den Saisonaboververkauf: Samstag, 29. Oktober 2011
Sie erreichen uns auch per E-Mail: info@gemsstock.ch oder über Fax 041 887 01 68.
Gruppenermässigungen im Winter werden ab 10 Personen gewährt. Die Gruppenskipässe sind unbedingt 24h vorgängig zu reservieren.
Pistenpässe
Alle Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Auf Verlangen sind sie dem Kontrollpersonal vorzuweisen.
Gültigkeit
Die Pistenpässe sind nur tagsüber und während den publizierten Betriebszeiten gültig. Für Abendveranstaltungen und Anlässe ausserhab der Betriebszeiten gelten andere Bestimmungen.
Verlorene Abonnemente
Gegen Vorweisung des Quittungsbeleges mit der Sperrnummer wird das verlorene Abonnement gegen eine Gebühr von CHF 10.00 ersetzt.
Verlängerungen
Mehrtageskarten von einer minimalen Gültigkeitsdauer von 3 Tagen, können einmal verlängert werden.
Rückerstattungen
Für Skipässe ab drei Tagen sowie Saison- oder Jahreskarten werden bei Krankheit/Unfall gegen Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses eines einheimischen Arztes, die nicht genutzten Tage anteilsmässig rückerstattet. Der Rückerstattungszeitraum für Saison und Jahreskarten erstreckt sich bis zum 28.02.2012 und entfällt für Pistenpässe ab drei Tagen spätestens am Ende der Wintersaison 2011/2012. Nach diesen Daten besteht kein Anspruch mehr auf Rückerstattung. Falls die Pistenpässe oder Abonnemente nach einer Krankheit oder einem Unfall nochmals benutzt werden, entfällt der Anspruch auf Rückerstattung ebenfalls.
Abonnement-Missbrauch
Abonnement-Missbrauch hat den Entzug des Fahrausweises zur Folge sowie eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.00 plus den Preis einer Tageskarte. Rechtliche Schritte bleiben vorbehalten. An allen Anlagen werden regelmässig Kontrollen durchgeführt.
Betriebseinstellungen
Je nach Wetterlage kann der Bergbahnbetrieb aus Sicherheitsgründen reduziert bzw. ganz eingestellt werden. Bei wetterbedingten Betriebseinstellungen, Betriebsstörungen oder saisonbedingtem reduzierten Bahnbetrieb entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Allgemeine Ermässigungen
Kinder: unter 6 Jahren in Begleitung der Eltern gratis
Fahrausweise Hands-Free
Nutzen Sie die Gelegenheit für einen einfachen Zugang zu den Bergbahnen. Für die Hands-Free-Karten wird ein Depot von CHF 5.– verlangt. Dies wird bei der Rückgabe der intakten Karte retourniert. Die Fahrausweise sind nicht übertragbar.
Verkaufs- und Rückgabestellen
Die Fahrausweise und Hands-Free-Karten können an allen Bergbahnstationen und am Schalter der Matterhorn Gotthard Bahn in Andermatt (bis 19 Uhr) bezogen und retourniert werden. Alte Systems-Skicards werden nicht mehr zurückgenommen.
Passfoto
Fahrausweise ab 4 Tagen benötigen ein Passfoto. Das Foto wird direkt am Schalter aufgenommen und in Ihren Fahrausweis gedruckt.
Pisten- und Rettungsdienst
Der Pisten- und Rettungsdienst überwacht nur die markierten und geöffneten Pisten. SOS-Nummer 041/887 16 48 (Mittelstation Gurschen) oder REGA 1414.
FIS-Regeln
Bitte halten Sie sich an die FIS-Regeln.
Es gelten die Tarifbestimmungen der Sportregion Andermatt Gotthard und der GOTTHARD OBERALP ARENA.
Weiter Infos erhalten Sie unter E-Mail: info@gemsstock.ch.
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